Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.12.1988

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.02.1989 - 10 UF 186/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7651
OLG Köln, 20.02.1989 - 10 UF 186/88 (https://dejure.org/1989,7651)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.02.1989 - 10 UF 186/88 (https://dejure.org/1989,7651)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 10 UF 186/88 (https://dejure.org/1989,7651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zuteilung von Schlafzimmermöbeln in einem Hausratsteilungsverfahren; Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Vorliegen der türkischen Staatsangehörigkeit beider Scheidungsparteien; Bezugspunkt eines Hausratsteilungsverfahrens im Hinblick auf die zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 640
  • NJW-RR 1989, 646
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81

    Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.1989 - 10 UF 186/88
    Diese Beweislastverteilung lehnt sich zudem ein die Regel an, die für Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB in der Rechtsprechung anerkannt ist und die dahin geht, daß der auf Herausgabe klagende Eigentümer (neben seinem Eigentum auch) den Besitz des Beklagten an der herauszugebenden Sache zur Zeit der Klageerhebung beweisen muß (vgl. BGH WM 1982, 749, 750 m.w.N.); ist dieser Beweis geführt, obliegt es dem Beklagten, darzutun und zu beweisen, daß er den Besitz danach wieder verloren hat.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.1988 - 22 W 51/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8425
OLG Frankfurt, 14.12.1988 - 22 W 51/88 (https://dejure.org/1988,8425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.1988 - 22 W 51/88 (https://dejure.org/1988,8425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 22 W 51/88 (https://dejure.org/1988,8425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Ein derartiger Fall fehlerhafter Willensbildung wird nach überwiegender Meinung von § 319 ZPO nicht erfaßt, sondern fällt unter die Bindungswirkung des § 318 ZPO (RGZ 23, 399, 410; RG SeuffA 53 Nr. 194; BayObLGZ 1948-1951, 342, 344; OLG Düsseldorf NJW 1973, 1132 [OLG Düsseldorf 24.01.1973 - 3 W 7/73] m.w.N.; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 390 f und NJW-RR 1989, 640; SchlHOLG SchlHA 1980, 213; MünchKomm-ZPO/Musielak aaO. Rdn. 4; Stein/Jonas/Leipold aaO. Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO 18. Aufl. § 319 Rdn. 4; Thomas/Putzo, ZPO 18. Aufl. § 319 Rdn. 3).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Eine Ergänzung nach § 321 Abs. 1 ZPO kommt demgegenüber nur in Betracht, wenn keine Beschwer vorliegt, weil ein Anspruch weder zugesprochen noch abgewiesen worden ist, so daß ohne die Ergänzung des fehlerfreien, aber lückenhaften Urteils nach dessen Rechtskraft neu geklagt werden müßte (BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 f. unter II 2; Urteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/93 - NJW-RR 1996, 379 im Blick auf einen Aufrechnungseinwand; Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 300/95 - NJW-RR 1996, 1238 unter II 1 a; Urteil vom 13. Dezember 2001 - IX ZR 306/00 - NJW 2002, 1500 unter I; BAG NJW 1994, 1428, 1429 unter II 2 f. aa; BVerfG NJW-RR 2000, 1664; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 640; MünchKomm/Musielak, ZPO 3. Aufl. § 321 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11

    Inanspruchnahme auf Restvergütung aus Verträgen über die Lieferung von

    Das gilt unabhängig davon, ob die landgerichtliche Begründung das angefochtene Urteil trägt und vom Senat überhaupt überprüfbar wäre, weil es sich bei dem Aufrechnungseinwand der Beklagten nach Ansicht des Bundesgerichtshofs und wohl herrschender Meinung in der Literatur um ein Verteidigungsmittel handelt, das als solches nicht Gegenstand einer Urteilsberichtigung gemäß § 321 ZPO sein kann (vgl. Musielak/ZPO, 8. Aufl. § 321 Rdn. 4 unter Verweis auf BGH NJW-RR 1996, 397; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 640, wohl auch Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 321 Rdn. 2 aE; aA Zöller/Vollkommer, ZPO 28. Aufl. § 321 Rdn. 3 u. 4).
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/93

    Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch mit Honoraransprüchen aus einem

    Eine Urteilsergänzung (§ 321 ZPO) kommt insoweit ohnehin nicht in Betracht (vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 19. Aufl. § 321 Rn. 4; Thomas/Putzo ZPO 19. Aufl. § 321 Rn. 2 a.E. unter Hinweis auf OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 640).
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